Wenn Sie ein SC Johnson-Produkt kaufen, können Sie sich darauf verlassen, dass es sowohl bestehende behördliche Normen als auch unsere strengen Standards bezüglich Gesundheits- und Umweltauswirkungen einhält.
Unsere internen Standards
Das Greenlist™-Programm geht weit über das hinaus, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Und Entscheidungen in Bezug auf Inhaltsstoffe wollen gut überlegt sein. Aber das sind wir den Familien, die unsere Produkte verwenden, sowieso schuldig: Wir werden immer die bestmöglichen Entscheidungen treffen. Mithilfe dieser Informationen bestimmen wir dann, wie wir unsere Produkte wirksam und sicher machen können.
SC Johnson Greenlist™-Programm
Alle Inhaltsstoffe in jedem Produkt von SC Johnson durchlaufen das strenge Greenlist™-Programm. Das Herz des Programmes ist eine wissenschaftlich fundierte, vierstufige Bewertung, die sowohl Gefährdungen als auch Risiken in Betracht zieht. Es basiert auf einer erstklassigen Datenerfassung und wird von unserer Verpflichtung vorangetrieben, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Im Rahmen der vierstufigen Bewertung, die im Mittelpunkt des Greenlist™-Programms steht, werden folgende Kriterien in Betracht gezogen:
- Chronische Gefährdungen der menschlichen Gesundheit, wie zum Beispiel das Potenzial, Krebs oder reproduktive Krankheiten zu verursachen
- Langfristige Umweltgefährdungen, d. h. das Potenzial, in der Umwelt fortzubestehen, sich anzusammeln und giftig zu sein
- Akute Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt, wie beispielsweise Säuger- oder aquatische Toxizität
- Andere möglichen Auswirkungen, zum Beispiel, ob ein Inhaltsstoff eine allergische Reaktion der Haut auslösen kann
Wir achten sehr darauf, Inhaltsstoffe auszuwählen, die jeden Schritt dieser vierstufigen Beurteilung bestehen. Bei wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der bestmögliche Inhaltsstoff, beispielsweise die Wirksubstanz in einem Schädlingsbekämpfungsmittel, einen dieser Schritte nicht besteht. Wenn dies der Fall ist, wird er einer Risikoabschätzung unterzogen, um das Niveau zu bestimmen, das für Mensch und Umwelt als sicher gilt. Anschließend wird er von uns mit noch größerer Vorsicht angewendet.
FESTLEGUNG VON SICHERHEITSSTANDARDS
Wir setzen bei einer Gefährdungsbeurteilung an und verwenden Informationen unserer fortlaufenden Datenerhebungen. Wenn eine mögliche Gefährdung besteht, bewerten wir die Inhaltsstoffe, und legen fest, ob oder mit welcher Konzentration diese – ohne bekannte nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt – verwendet werden könnten. Dies stellt das Sicherheitsniveau dar.
Dann führen wir eine weitere Beurteilung durch, die sich auf die Aussetzung konzentriert. Dabei sehen sich Forscher von SC Johnson nicht nur den Verwendungszweck eines Produkts an, sondern auch die Verwendungsmöglichkeiten, die die Kunden haben. Wir betrachten stets die umfassendste mögliche Anwendung und gehen bei der Auswahl der von uns zu verwendenden Inhaltsstoffe sowie des entsprechenden Niveaus noch darüber hinaus.
Beispielsweise gehen wir bei einem Reinigungsmittel, das wahrscheinlich einmal pro Woche zum Einsatz kommt, noch viel weiter. Wir überprüfen das mögliche Niveau der Aussetzung gegenüber einem Inhaltsstoff unter der Annahme, dass er nicht nur einmal, sondern mehrmals an einem Tag verwendet wird. Wir berücksichtigen auch, dass es für die Verbraucher unterschiedliche Möglichkeiten gibt, das Produkt zu verwenden oder in Kontakt damit zu kommen, wie z. B. ein Glasreinigungsmittel, das auf einer Küchentheke verwendet wird, auf der normalerweise Speisen zubereitet werden. Diese und viele weitere Nutzungsszenarien werden von uns berücksichtigt, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen.
Für jedes Szenario möchten wir ein größtmögliches “Sicherheitsniveau” erreichen und kein Risiko eingehen. Das wird dann die zulässige Konzentration, mit der die Wissenschaftler von SC Johnson die Produktentwicklung fortsetzen dürfen.
AN ERSTER STELLE STEHEN DIE DATEN
Jeder Inhaltsstoff muss alle Kriterien unserer vierstufigen Beurteilung erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung wird von einem externen Expertengremium durchgeführt, das eine unvoreingenommene wissenschaftliche Bewertung der einzelnen Inhaltsstoffe vornimmt.
Bei der Entwicklung neuer Produkte oder bei der Verbesserung bestehender ist all dies zu berücksichtigen. Außerdem nehmen wir Anpassungen vor, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse verfügbar sind.
Nachstehend werden einige Beispiele der öffentlich zugänglichen Datenquellen angeführt, die wir nutzen:
ECHA – Europäische Chemikalienagentur: Informationen über Chemikalien
TOXNET – Datenbank der amerikanischen Gesundheitsbehörde, National Institutes of Health über Toxikologie, gefährliche Chemikalien, Umweltgesundheit und Freisetzung toxischer Stoffe
eChem Portal – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Daten zu den Eigenschaften chemischer Substanzen
CA Prop 65 – California Proposition 65: Liste der Chemikalien, die bekanntermaßen zu Krebs, Geburtsfehlern oder anderen Schädigungen der Fortpflanzungsfähigkeit führen
INCHEM – Internationales Programm für Chemikaliensicherheit: Website mit Sicherheitsinformationen über Chemikalien von zwischenstaatlichen Organisationen
ToxCast/EDSP 21 – Programm der amerikanischen Umweltschutzbehörde zur Überwachung von Endokrin Wirksamen Substanzen (Endocrine Disruption Screening Program)
Grundsätze für die Einschränkungen und Nutzung
Gesetze und behördliche Bestimmungen
Die von uns entwickelten Produkte halten alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen ein. Dazu gehören auch sämtliche europaweiten Bestimmungen, darunter:
- Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften wie beispielsweise: die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EG), die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (99/44/EG), die Preisangabenrichtlinie (98/6/EG) und die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG).
- Die Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012, die den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten, die verwendet werden, um Menschen, Tiere, Materialien oder Produkte gegen schädliche Organismen wie Schädlinge oder Bakterien zu schützen, regelt. Zu den in der EU verkauften Biozidprodukten von SC Johnson zählen aktive Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) genehmigt wurden.
- Das Globale Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen, das von der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische (CLP), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, umgesetzt wurde.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verfahren für die Beschaffung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren aller chemischen Stoffe, einschließlich Reinigungsmittel, festlegt.
- Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 und die Verordnung über kosmetische Produkte (EG) Nr. 1223/2009, die die Kennzeichnung und die Produktsicherheit von Reinigungsmitteln und Kosmetika regelt.
- Die Richtlinien von CIPAC, WHO, FAO und OECD über Pestizide, die vom Collaborative International Pesticides Analytical Council, der Weltgesundheitsorganisation, der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung herausgegeben werden.
- Zusätzlich zu verschiedenen lokalen/regionalen Bestimmungen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU gelten.