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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Sie haben eine Frage? Hier finden Sie einige der Fragen, die häufig gestellt werden, und mehr.

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  • Wir verstehen, dass Sie unsere Produkte in der Nähe von Menschen, Haustieren und Dingen, die sie lieben, einsetzen. Daher möchten wir, dass Ihnen die Informationen zur Verfügung stehen, die Sie benötigen, um die besten Entscheidungen für Ihre Familie zu treffen.

  • Am Anfang steht ein Verbraucherbedürfnis oder eine Innovation, von der wir glauben, dass sie Ihnen zusagen würde. Wir erhalten Vorschläge von Konsumenten, Händlern, Lieferanten und mehr. Anschließend beginnen wir den Prozess der Produkterstellung und berücksichtigen dabei, wie das Produkt verwendet wird, was es bewirken soll, seinen potenziellen Produktlebenszyklus und andere Faktoren. Mit unserem intern entwickelten Klassifizierungssystem, bekannt als SC Johnson Greenlist-Prozess wählen Wissenschaftler Inhaltsstoffe aus, denen Familien vertrauen können, und bewerten sie auf der Grundlage ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Sobald das Produkt fertig ist und die Leistung- und Qualitätsstandards einhält, wird es von unserem Produktionsteam den Spezifikationen entsprechend hergestellt. Anschließend durchläuft es erneut die Qualitätsprüfung.

    Letzten Endes beabsichtigen wir immer, Ihnen ein Produkt zur Verfügung zu stellen, dem Sie vertrauen können und das an unserer Tradition der Innovation und Qualität anknüpft. Weitere Informationen zu unserem Greenlist-Prozess finden Sie hier.

  • Bei der Einführung unseres Inhaltsstoff-Offenlegungsprogramms beabsichtigten wir der Einfachheit halber, ein einzelnes Namensgebungssystem zu verwenden – die International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe, INCI). Dies sind die Begriffe, die häufig auf Make-up- und Körperpflegeprodukten zu finden sind. Daher dachten wir uns, dass sie für die meisten Menschen am verständlichsten sind.

    Da die INCI-Nomenklatur sich jedoch speziell auf die Körperpflegebranche bezieht, verwenden wir einige Inhaltsstoffe, die nicht auf der INCI-Liste enthalten sind. In solchen Fällen verwenden wir standardmäßig das von der US-amerikanischen Haushaltsprodukteindustrie bereitgestellte Inhaltsstoff-Wörterbuch. Wir waren an der durch die Consumer Specialty Products Association (CSPA) geleiteten branchenweiten Kooperation beteiligt, die diese Nomenklatur festgelegt hat.

    Infolgedessen sind die Namen unserer Inhaltsstoffe eine Kombination der globalen INCI-Nomenklatur und des US-amerikanischen CSPA-Wörterbuchs. In vielen Fällen überschneiden sie sich, aber wenn nicht, bemühen wir uns, den in unserer Branche am häufigsten genutzten Namen bzw. den für unsere Verbraucher verständlichsten Namen zu verwenden. Ein Beispiel wäre, wie wir über Wasser sprechen, wenn es als ein Inhaltsstoff verwendet wird. Der INCI-Begriff ist „Aqua“. Wir halten uns an das CSPA-Wörterbuch und nennen es einfach Wasser.

  • Vergessen Sie nicht, dass alle Stoffe „Chemikalien“ sind – Chemikalien sind die Grundbausteine von allem, einschließlich unserer Nahrungsmittel, Kleidung und der Luft, die wir atmen. Beim Wasser handelt es sich beispielsweise um eine Kombination der Chemikalien Wasserstoff und Sauerstoff (H2O), und die Luft ist ein Gemisch aus Stickstoff, Sauerstoff, Kohlendioxid und anderen Gasen. Außerdem kommen in der Natur viele giftige Chemikalien vor, wie z. B. Arsen und Cyanid. Wichtig ist, dass ein synthetischer Inhaltsstoff manchmal aus etlichen Gründen, darunter Nachhaltigkeit, eine bessere Wahl ist. Beispielsweise könnte der Einsatz eines natürlichen Inhaltsstoffes, der knapp ist – wie beispielsweise Sandelholz – die restlichen Bestände ausmerzen. Daher wäre der Gebrauch eines praktisch unbegrenzt verfügbaren synthetischen Rohstoffes möglicherweise verantwortungsvoller. SC Johnson nutzt nur dann in der Natur vorkommende Inhaltsstoffe, wenn diese unseren eigenen Standards entsprechen.

  • Beide sind wichtig, die Menge ist jedoch entscheidend. Stellen Sie sich dies einmal folgendermaßen vor: Fast jeder würde zustimmen, dass es sich bei Wasser um eine gefahrlose Chemikalie handelt. Doch selbst Wasser kann tödlich sein, wenn Sie zu viel davon trinken. Das Wichtigste bei der Produktentwicklung ist, die richtigen Chemikalien zu wählen, um das Ziel zu erreichen und dabei den kleinsten wirksamen Anteil der wichtigsten Zutaten einzusetzen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

  • Während einige Chemikalien wie Asbest und Arsen sehr gefährlich oder „giftig“ sind, ist fast jede Chemikalie mit einem Toxizitätsgrad verknüpft. So zum Beispiel Kochsalz bzw. Natriumchlorid. Wenn man sparsam damit umgeht, sorgt das Kochsalz einfach dafür, dass das Essen besser schmeckt. Wenn Sie jedoch übermäßig viel davon essen, kann Salz zu hohem Blutdruck beitragen. Ist es also giftig? Die Antwort ist: Kochsalz KANN giftig sein, wenn es übermäßig verwendet wird, in Maßen verwendet, ist es jedoch NICHT giftig. Entscheidend ist die verwendete Menge bzw. Dosis.

  • Das ist eine gute Frage, und Sie werden manchmal etwas über diese Debatte in Bezug auf Chemikaliengesetze und -vorschriften hören. „Gefahr“ ist eine Eigenschaft eines Inhaltsstoffes. Beispielsweise besteht die Gefahr von Kochsalz darin, dass es zu Bluthochdruck beitragen kann. „Risiko“ ist die WAHRSCHEINLICHKEIT, dass die Gefahr eintreten wird. Am Kochsalzbeispiel wird deutlich, dass das Risiko von Bluthochdruck gering ist, wenn man nicht zu viel davon isst. Beim Risiko geht es also um den Grad der Gefahr eines Inhaltsstoffes UND die Dosis, der eine Person ausgesetzt wird – das heißt, das Ausmaß und die Dauer der Exposition. Einige Personen wenden ein, dass Inhaltsstoffe, bei denen irgendeine Gefahr besteht, schädlich sind. Doch genau wie bei dem Kochsalzbeispiel kann man mit Gefahren häufig leicht zurechtkommen.

    Bei SC Johnson nutzen wir einen Ansatz auf Risikobasis. Das bedeutet:

    •  Sicherstellen, dass Inhaltsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, der lokalen Gesetzgebung folgend, auf sichere Werte beschränkt werden und dass für die jeweilige Aufgabe die geringste Konzentration eingesetzt wird.

    •  Entwicklung von schnell wirkenden Produkten, um Ausmaß und Dauer der Exposition zu verringern.

    •  Entwicklung von Verpackungen, die Expositionen reduzieren, z. B. sicherstellen, dass ein Produkt, das eine Hautallergie auslösen könnte, in einem leckdichten Behälter verpackt wird.

    •  Entwicklung von Sprays, die das Einatmen minimieren, beispielsweise die Herstellung von Reinigungsmitteln mit größeren Tröpfchen, damit diese an der zu reinigenden Oberfläche haften, anstatt in der Luft zu schweben.

    •  Bereitstellung klarer Anweisungen auf dem Etikett, um Missbrauch zu verhindern, der das Risiko im Zusammenhang mit der Produktverwendung erhöhen könnte. Etiketten gibt es aus gutem Grund. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anweisungen lesen und einhalten.

  • Wir arbeiten eng mit unseren Duftstofflieferanten zusammen, um zu gewährleisten, dass die Inhaltsstoffe in unseren Duftstoffen im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt beurteilt wurden. Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der Länder, in denen wir tätig sind, sowie die von der International Fragrance Association (IFRA) festgelegten Standards.

    Außerdem gehen wir bei SC Johnson bei der Prüfung der Duftinhaltsstoffe noch einen Schritt weiter. Die Beurteilung erfolgt nicht nur anhand der IFRA-Standards, sondern auch anhand unserer eigenen Standards. Wir beginnen mit der IFRA-Liste und legen dann unsere eigenen internen Standards an. Diese internen Standards können die gleichen Kriterien wie die von IFRA betrachten , wie z. B. hinsichtlich Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität . Aber bei SC Johnson vertreten wir möglicherweise auch eine strengere bzw. andere Ansicht zu einem Inhaltsstoff. In einigen Fällen ziehen wir sogar zusätzliche Faktoren in Betracht, beispielsweise das Vertrauen der Verbraucher in Inhaltsstoffe oder andere wissenschaftliche Gesichtspunkte.

  • Nein. Unter bestimmten Umständen lassen wir eine Materialie mit eingeschränkter Verwendung zu, aber wir legen in der Regel eine Zeitbeschränkung für seine Verwendung fest. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht leicht zu erhalten. Der Antrag muss zuerst an den Leiter unserer Abteilung für globale Produktsicherheit und Umweltangelegenheiten gerichtet werden, und eine Erklärung über den Bedarfsgrund sowie ein vorgeschlagenes Ablaufdatum enthalten. Sollte der Antrag genehmigt werden, muss er auch vom Chief Nachhaltigkeitsbeauftragter genehmigt werden.

  • Erstens ist zu beachten, dass, falls die Genehmigung einer Ausnahme erfolgt, obwohl wir hier bei SC Johnson Fragen zu diesem Inhaltsstoff haben, dies geschieht, weil Nachweise darauf schließen lassen, dass er auf einem bestimmten Niveau, das wir nicht überschreiten dürfen, sicher verwendet werden kann. In diesem Fall könnten wir eine Ausnahme aus Gründen wie den folgenden genehmigen:

    • Wir stellen fest, dass ein Lieferant eine Materialie mit eingeschränkter Verwendung zu einem von uns eingekauften Produkt hinzufügt, und benötigen eine Ausnahmeregelung, bis wir die Rezeptur ändern können, um den Inhaltsstoff zu vermeiden.
    • Wir erwerben eine Marke oder ein Produkt und stellen fest, dass es Stoffe enthält, die wir als Materialie mit eingeschränkter Verwendung einschätzen. Deshalb ist eine Ausnahmeregelung erforderlich, bis wir die Rezeptur ändern können.
    • Für registrierte Produkte, bei denen die Rezeptur eines Produkts geändert wurde, um eine Materialie mit eingeschränkter Verwendung zu entfernen, wir aber auf die Zulassung der neuen Formel durch die zuständige Aufsichtsbehörde warten.

  • Nicht in allen Fällen. Aus natürlichen Stoffen hergestellte Produkte weisen eventuell mehr Allergene auf als Produkte, die aus synthetischen Stoffen hergestellt wurden. Beispielsweise könnten Duftstoffe, die aus natürlichen Duftmaterialien hergestellt wurden, größere Mengen an Allergenen enthalten als Duftstoffe aus vorwiegend synthetischen Materialien.

  • Diese Inhaltsstoffe sind gängige Bestandteile vieler Duftstoffe, und zwar insbesondere von Duftstoffen, die auf essenziellen Ölen beruhen, wie Zitrus-, Blumen- und Kieferduftnoten. Je nach dem jeweiligen Duftstoff enthalten unsere Rezepturen möglicherweise einige dieser Stoffe. Sichere Dosen, die zu keinen allergischen Effekten führen, wurden ermittelt und sind die Grundlage der IFRA-Standards, die für alle 26 Stoffe entwickelt wurden. Unsere Duftstoffe nutzen die niedrigstmöglichen Konzentrationen dieser Materialien, die zur Herstellung des jeweiligen Duftstoffs erforderlich ist, und diese liegen immer unter den von den IFRA-Standards und von den jeweils geltenden Gesetzen festgelegten sicheren Dosen. Überall dort, wo eines oder mehrere der 26 Allergene der Europäischen Union in Gebrauch ist, wird jedes dieser 26 Allergene deutlich auf dem Etikett deklariert, wie gesetzlich vorgeschrieben.

    Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Nomenklaturen für diese Allergene, unten sind ihre allgemeinen Bezeichnungen gemäß der EU Kosmetikverordnung angegeben:

    •  2-Benzylideneheptanal (Amyl cinnamal)
    •  Benzyl alcohol
    •  Cinnamyl alcohol
    •  3,7-Dimethyl-2,6-octadienal (Citral)
    •  Phenol, 2-methoxy-4-(2-propenyl) (eugenol)
    •  Hydroxycitronellal
    •  Phenol, 2-methoxy-4-(1-propenyl)- (Isoeugenol)
    •  2-Pentyl-3-phenylprop-2-en-1-ol (Amylcinnamyl alcohol)
    •  Benzyl salicylate
    •  2-Propenal, 3-phenyl- (Cinnamal)
    •  2H-1-Benzopyran-2-one (coumarin)
    •  2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)- (geraniol)
    •  3 und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl) cyclohex-3-ene-1-carbaldehyde (Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde) (HICC oder Lyral®)  
    •  4-Methoxybenzyl alcohol (Anise alcohol)
    •  2-Propenoic acid, 3-phenyl-, phenylmethyl ester (Benzyl cinnamate)
    •  2,6,10-Dodecatrien-1-ol, 3,7,11-trimethyl- (Farnesol)
    •  2-(4-tert-Butylbenzyl) propionaldehyde (Butylphenyl methylpropional)
    •  1,6-Octadien-3-ol, 3,7-dimethyl- (Linalool)
    •  Benzyl benzoate
    •  3,7-dimethyloct-6-en-1-ol (Citronellol)
    •  2-Benzylideneoctanal (Hexyl cinnamal)
    •  (4R)-1-Methyl-4-(1-methylethenyl)cyclohexene (limonene)
    •  Methyl heptin carbonate (Methyl 2-octynoate)
    •  3-Methyl-4-(2,6,6-trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-3-buten-2-one (alpha-Isomethyl ionone)
    •  Evernia prunastri extract (oak oss extract)
    •  Evernia furfuracea extract (treemoss extract)

  • Einige Menschen sind gegen bestimmte Inhaltsstoffe allergisch. Wenn Sie derartige Allergien haben, empfehlen wir Ihnen, sich zur weiteren Diskussion an Ihren Arzt zu wenden. Vor dem Gebrauch von SC Johnson-Produkten sollten Sie möglicherweise unseren Produkt-Informationsdienst für Verbraucher anrufen. Dort ist man Ihnen gerne bei der Auswahl der Produkte behilflich, die sich für Sie eignen. Der Informationsdienst steht unter der Rufnummer 0211-15 78 10 22 zur Verfügung.

  • Alle Haushaltsreinigungsmittel enthalten Hautallergene. SC Johnson legt Wert darauf, Inhaltsstoffe zu verwenden, die Hautallergene nur in so kleinen Mengen enthalten. So ist es höchst unwahrscheinlich, dass durch sie bei jemandem eine neue Hautallergie entsteht oder eine allergische Hautreaktion ausgelöst wird, wenn die Hausreinigungsmittel laut Gebrauchsanweisung verwendet werden.

  • Wir setzen uns dafür ein, über all das, was in unseren Produkten enthalten ist, unsere Kunden in Kenntnis zu setzen, damit jeder die richtige Wahl für sich und seine Familie treffen kann. SC Johnson legt Wert darauf, Inhaltsstoffe zu verwenden, die Hautallergene nur in kleinen Mengen enthalten, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass durch sie bei jemandem eine neue Hautallergie entsteht oder eine allergische Hautreaktion ausgelöst wird. Jedoch – ähnlich wie bei Personen mit Lebensmittelallergien – ist es für diejenigen, die bereits bestehende Hautallergien haben, wichtig zu wissen, wo ein bestimmter Inhaltsstoff verwendet wird, da dies die Entscheidung bei der Produktauswahl beeinflussen könnte.

  • Es ist schwierig, ein Reinigungsmittel zu entwickeln, das wirksam ist und zugleich keine Hautallergene enthält. Wichtig ist, dass unsere Reinigungsmittel keine allergischen Reaktionen auslösen oder hervorrufen sollten, wenn die Produkte laut Gebrauchsanweisung verwendet werden.

  • Phthalate gehören einer großen Familie von Inhaltsstoffen mit vielen Anwendungen an. In unserer Duftstoffpalette sind keine Phthalate enthalten. Im Jahr 2008 haben wir begonnen, von unseren Lieferanten einen Austausch von Phthalaten in den Duftstoffen zu verlangen, die für SC Johnson-Produkte bestimmt waren.

  • Wissenschaftler, Regulierungsbehörden wie auch die Europäische Union stimmen überein, dass eine Dosis eines Inhaltsstoffs unter 0,01 Prozent mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Reaktion bei Aus- bzw. Abspülung der Produkte auslöst. Die neue Initiative für Transparenz legt Hautallergene ab 0,01 % offen: gleich dem Standard, wie er von der Europäischen Union verlangt wird.

  • Verbraucher gaben eine Vorliebe für Duftstoffe an, da sie sehr viel zur Besonderheit eines Heims beitragen. Sie erfrischen die Luft oder sorgen für die Atmosphäre eines frisch geputzten Heims, die sich viele Menschen wünschen. Wir stellen auch einige Produkte ohne Duft her, für Menschen, die dies bevorzugen. Der Großteil unserer Untersuchungen zeigt jedoch, dass die meisten Menschen Haushaltsprodukte mit Duft wünschen.

  • Die exklusive Duftstoffpalette von SC Johnson enthält zwar rund 1.300 Inhaltsstoffe, man darf jedoch nicht vergessen, dass wir weitere 2.000 gängige Inhaltsstoffe nicht darin aufgenommen haben, da sie unseren SC Johnson-Standards nicht entsprachen. Ein typischer ölbasierter Duftstoff könnte bis zu 50 verschiedene Inhaltsstoffe aufweisen; ein komplexer Duftstoff besteht möglicherweise aus einer Mischung von 50 bis 200 Stoffen. Eine Palette mit 1.300 Optionen eröffnet unseren Parfümeuren einen hervorragenden Spielraum für Kreativität und ermöglicht es ihnen, die beeindruckenden Duftstoffe zu entwickeln, die Sie erwarten.

  • Als ein Familienunternehmen ist uns nichts wichtiger als die Gesundheit und Sicherheit der Familien, die SC Johnson-Produkte benutzen. Aus diesem Grund gehörten wir zu den ersten Firmen, die den Kunden konkrete Inhaltsstoffinformationen zur Verfügung stellten. Wir verpflichten uns der transparenten Kommunikation mit Verbrauchern über die in unseren Produkten enthaltenen Inhaltsstoffe. Wir arbeiten hart an der Auswahl von Inhaltsstoffen, denen Familien trauen können – sie werden auf der Grundlage ihrer Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit beurteilt. Unser vollständiger Standpunkt in Bezug auf die Offenlegung von Inhalts- und Duftstoffen kann hier eingesehen werden.

  • In unserer heutigen Welt hören wir oft, dass wir immer nur natürliche Dinge verwenden sollten. Von Nahrungsmitteln über Kleidung bis hin zu anderen Produkten gibt es die Vorstellung, dass natürliche Inhaltsstoffe möglicherweise gesünder und für die Erhaltung von Ressourcen und Umwelt besser sind. Es mag überraschend erscheinen, aber dies ist nicht immer der Fall. Vielmehr sind synthetische Stoffe häufig nicht giftiger als ihre natürlichen Gegenstücke.

    Ein Beispiel wäre d-Limonene, ein natürlicher Duftrohstoff und ein Bestandteil von Zitrusschalen. d-Limonene kann je nach Dosis Hautallergien verursachen und für Organismen in Gewässern giftig sein. Und viele andere natürliche Duftstoffe bergen die gleiche Gefahr. Tatsächlich ist die Menge an d-Limonene in einer Orangenschale in der Europäischen Union ausreichend für die Klassifizierung „Gesundheitsschädlich“, da sie eine Hautallergiegefahr darstellt, UND für das Symbol „Toter Baum / Toter Fisch“ als umweltgefährdender Stoff! Dies ist dieselbe Kennzeichnung, die gemäß den Vorschriften auf den Etiketten zahlreicher Haushaltsprodukte angegeben ist, die das synthetische d-Limonene enthalten.

    Sollten dann natürliche Duftrohstoffe völlig vermieden werden? Nein. Aber das Gleiche gilt für den Einsatz von synthetischen Inhaltsstoffen mit ähnlichen oder besseren Profilen. Solange man sich beim Einsatz eines Duftinhaltsstoffes an eine geeignete Konzentration hält, sollten damit keine Probleme auftreten. Und dies gilt sowohl für natürliche als auch für synthetische Inhaltsstoffe.

  • SC Johnson ist sich bewusst, dass Sie unsere Produkte in der Nähe von Menschen, Haustieren und Dingen, die Sie lieben, einsetzen. Deshalb arbeiten wir hart daran, die Inhaltsstoffe zum Teil auf der Grundlage ihrer Auswirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit zu beurteilen, und sprechen offen darüber. Sämtliche SC Johnson-Produkte mit den Kennzeichnungen Non-fragrance (Keine Duftstoffe) oder Fragrance free (Ohne Duftstoffe) enthalten keine Duft- oder Geruchsinhaltsstoffe. Bei einer begrenzten Anzahl von Produkten mit der Kennzeichnung Unscented (Geruchlos) wurde ein speziell entwickelter Duftstoff hinzugefügt, um sämtliche Gerüche der Inhaltsstoffzusammensetzung des Produktes zu neutralisieren. Das Ergebnis ist ein Produkt ohne Geruch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Duftstoff dieser Website.

  • Die von uns entwickelten Produkte halten alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen ein. Dazu gehören auch sämtliche europaweiten Bestimmungen, darunter:

    • Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften wie beispielsweise: die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EG), die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (99/44/EG), die Preisangabenrichtlinie (98/6/EG) und die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG).
    • Die Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012, die den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten, die verwendet werden, um Menschen, Tiere, Materialien oder Produkte gegen schädliche Organismen wie Schädlinge oder Bakterien zu schützen, regelt. Zu den in der EU verkauften Biozidprodukten von SC Johnson zählen aktive Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) genehmigt wurden.
    • Das Globale Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen, das von der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische (CLP), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, umgesetzt wurde.
    • Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verfahren für die Beschaffung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren aller chemischen Stoffe, einschließlich Reinigungsmittel, festlegt.
    • Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 und die Verordnung über kosmetische Produkte (EG) Nr. 1223/2009, die die Kennzeichnung und die Produktsicherheit von Reinigungsmitteln und Kosmetika regelt.
    • Die Richtlinien von CIPAC, WHO, FAO und OECD über Pestizide, die vom Collaborative International Pesticides Analytical Council, der Weltgesundheitsorganisation, der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung herausgegeben werden.
    • Zusätzlich zu verschiedenen lokalen/regionalen Bestimmungen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU gelten.

  • In einigen Fällen müssen wir sie leider durchführen. Wir müssen staatliche, Sicherheits- und Umweltanforderungen für unsere Produkte einhalten – und diese Versuche werden bei bestimmten Produkten gesetzlich vorgeschrieben. Wir arbeiten jedoch hart daran, diese Anforderungen zu erfüllen, während wir gleichzeitig Tierversuche kontinuierlich verringern. Wir wissen, dass einige Unternehmen angeben, dass sie „keine Tierversuche durchführen“ aber wir stehen diesen Aussagen skeptisch gegenüber, da Tierversuche oft gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Angabe einer Firma, dass sie keine Tierversuche durchführt, bedeutet nicht, dass die Inhaltsstoffe selbst nicht geprüft wurden. Der Großteil der in Produkten eingesetzten Inhaltsstoffe wurde sicher auf Toxizität geprüft. Einige Firmen weichen allerdings diesem Thema aus, da die Rohstoffe von ihren Lieferanten oder von wieder anderen Lieferanten, die diese Lieferanten beliefern, geprüft wurden. Bei SC Johnson bemühen wir uns bei unseren Aussagen um Ehrlichkeit und Transparenz. Daher werden wir keine breiten, weitreichenden Behauptungen aufstellen, deren Andeutungen über die Wahrheit hinausgehen. Wir sind uns bewusst, dass sich einige Menschen wegen ihrer Überzeugungen zu diesem Thema gegen den Kauf von SC Johnson-Produkten entscheiden. Wir hoffen jedoch, dass Sie uns eine Chance geben, da wir auch weiterhin zu den hart arbeitenden Firmen gehören, die Fortschritte in diesem Bereich vorantreiben. Weitere Gedanken zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.

  • Es ist unser Auswahlprogramm für Inhaltsstoffe. Wir haben unser Greenlist-Programm 2001 entwickelt, damit wir die bestmöglichen Produkte herstellen und zugleich die Gesundheit des Menschen und die Umwelt schützen. 

    Dazu gehört ein vierstufiges Beurteilungsverfahren jedes Inhaltsstoffes, der auf seine potenzielle Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt geprüft wird, sodass unsere Produktentwickler die besten Auswahlen von Inhaltsstoffen für unsere Produkte treffen können. Alle von uns geprüften Inhaltsstoffe sind gesetzlich nutzbar und werden oft von anderen Unternehmen eingesetzt. Doch wir unternehmen weitere Schritte, um sie gemäß unserer eigenen hohen Standards zu beurteilen.

    Das Greenlist-Programm basiert auf einer erstklassigen Datenerfassung zu Inhaltsstoffen und ihren Auswirkungen. Sie wird gründlich durchgeführt und erfolgt fortwährend. Es wurde über Jahre hinweg von zahlreichen Fachleuten geprüft, darunter auch im Zuge einer neuen Peer-Review im Jahr 2017.

    Weitere Informationen über das Greenlist-Programm von SC Johnson stehen hier zur Verfügung.

  • Nicht unbedingt. „Natürliche“ Heilmittel oder Hausmittel sind nicht unbedingt sicherer, effektiver und enthalten nicht unbedingt weniger Allergene. Genau genommen werden viele natürliche Produkte im Vergleich zu den umfassenden toxikologischen Evaluierungen, die Unternehmen wie SC Johnson für deren Produktformeln erfordern, wissenschaftlichen Prüfungen, wenn überhaupt, nur in beschränktem Umfang unterzogen.

  • Farb- und Duftstoffe sowie Konservierungsmittel bieten wertvolle Vorteile. Farbstoffe sind ein wichtiger optischer Anhaltspunkt und zeigen Ihnen, dass es tatsächlich das Produkt ist, das Sie verwenden wollten. Für Produkte wie Kerzen können Farbstoffe außerdem helfen, eine Übereinstimmung mit einer Farbe Ihres Heimdekors herzustellen. Konservierungsmittel verhindern das Wachstum von Mikroben, während Produkte auf den Geschäftsregalen oder im Heim stehen, und sorgen für bessere Haltbarkeit und Leistung der Produkte, ohne dass diese verderben. Schlussendlich verbinden viele Menschen einen frischen Duft mit einem sauberen und einladenden Heim und suchen bewusst Produkte aus, die diesen zusätzlichen Vorteil bieten.

  • d-Limonene ist ein essenzieller Duftstoff, der aus dem aus Zitrusschalen gewonnenen Öl destilliert wurde. Viele unserer Duftstoffe enthalten kleine Mengen d-Limonene. Es gibt einige Bedenken zum Gebrauch von d-Limonene, da es beim Kontakt gelegentlich zu Hautsensibilität oder Allergien führen kann. d-Limonene gehört zu den 26 EU-Allergenen, eine Liste gängiger Duftstoffbestandteile, die bei Personen, welche bereits gegen solche Stoffe allergisch sind, eine Hautreaktion hervorrufen kann.

    In Übereinstimmung mit den IFRA-Standards schreiben wir jedoch vor, dass Duftinhaltsstoffe ausschließlich in Konzentrationen genutzt werden, die bei Menschen, die nicht diesen Stoffen gegenüber sensibel sind, nachweislich keine allergische Reaktion hervorrufen. Wenn d-Limonene verwendet wird, wird dies außerdem im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften in der Liste der Inhaltsstoffe auf dem Etikett des betreffenden Produkts deutlich angegeben.

  • Glycolether sind eine Familie von Inhaltsstoffen. Bei einigen Glycolethern wurde die Verursachung von Erbgutschäden nachgewiesen, dies ist jedoch nicht bei der gesamten Inhaltsstoff-Familie der Fall. SC Johnson gestattet AUSSCHLIESSLICH Duftstoffe mit Glycolethern, die den Standards der International Fragrance Association sowie unseren eigenen SC Johnson-Standards entsprechen. 

  • Parabene sind eine Familie von Konservierungsmitteln, die in Kosmetika breite Anwendung finden. Einige unserer Duftstoffe enthalten kleine Mengen an Parabenen, um Duftstoff und Rezeptur zu konservieren. Obwohl eine kleine Anzahl von Menschen Allergien gegen Konservierungsmittel hat, spielen sie eine wichtige Rolle. Ohne sie würden viele Produkte nicht mehr als eine oder zwei Wochen halten und dann durch Bakterien, Schimmel oder Hefe kontaminiert werden. Daher sind wir davon überzeugt, dass das Hinzufügen von Konservierungsmitteln in der kleinstmöglichen wirksamen Menge sinnvoll ist. Wir nutzen ausschließlich Parabene, die die Standards der International Fragrance Association sowie unsere eigenen SC Johnson-Standards erfüllen.

  • Phthalate gehören einer großen Familie von Inhaltsstoffen mit vielen Anwendungen an. In unserer Duftstoffpalette sind keine Phthalate enthalten. Im Jahr 2008 haben wir begonnen, von unseren Lieferanten einen Austausch von Phthalaten in den Duftstoffen zu verlangen, die für SC Johnson-Produkte bestimmt waren.

  • Viele Jahre lang wurden Moschusduftstoffe aus den Drüsen des Moschushirsches gewonnen. Aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen wurden die natürlichen Moschusduftstoffe jedoch in den letzten Jahrzehnten durch synthetische ersetzt. Polyzyklische und Nitromoschusduftstoffe sind zwei Arten synthetischer Moschusduftstoffen. SC Johnson-Duftstoffe enthalten keine Nitromoschusduftstoffe, die mit erbgutschädigenden Problemen in Verbindung gebracht wurden. Wir verwenden polyzyklische Moschusduftstoffe (beispielsweise Galaxolide und Tonalide), die gemeinhin in Haushaltsprodukten und Kosmetika eingesetzt werden und die weder als giftig noch als bioakkumulierend (mögliche Ansammlung in der Umgebung) klassifiziert sind.

    Dennoch wurden in einigen neueren Studien diese polyzyklischen Moschusduftstoffe in Blut- und Muttermilchproben festgestellt. Wenn wir auf neue Informationen wie diese stoßen, gehen wir bei unserer Analyse eines Inhaltsstoffes ganz besonders sorgfältig vor. Trotzdem haben wir bezüglich der in unseren Duftstoffen eingesetzten Mengen polyzyklischer Moschusduftstoffe noch keinen wissenschaftlichen Nachweis von Nebenwirkungen gesehen. Sollten neue wissenschaftliche Informationen über polyzyklische Moschusduftstoffe in Erscheinung treten, werden wir sie auswerten und gegebenenfalls Änderungen an unserer Duftstoffpalette vornehmen.